Aus Eigentümerabrechnung wird Mieterabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter. Einfach geführt.

Nehmen Sie die Eigentümer- oder Jahresabrechnung Ihrer Hausverwaltung zur Hand. Unser Assistent führt Sie Schritt für Schritt zu einer übersichtlichen Mieterabrechnung als PDF.

100 % kostenloskeine Gebühren
Keine Registrierungdirekt loslegen
Keine Datenspeicherungkeine Abrechnungsdaten in Datenbank oder Datei

Ein kostenloses Projekt der K&M Hausverwaltung GmbH

Keine Anmeldungkein Konto notwendig
Keine SpeicherungFormulardaten werden nicht archiviert
Direkte PDF-Erstellungfertig zum Speichern oder Drucken
Kostenlosauch die Zusatztools
Mieterabrechnung erstellen

Assistent oder Direkteingabe – Sie entscheiden.

Der Assistent führt Sie nacheinander durch dieselben Angaben. In der Direkteingabe sehen Sie alles auf einmal.

Schritt 1 von 5 20 %
DatenbasisPersonenObjektBeträgePrüfen
1
Datenbasis

Bitte halten Sie Ihre Eigentümer-/Jahresabrechnung bereit.

Sie bildet die Grundlage für die Mieterabrechnung.

Was benötigen Sie aus der Abrechnung?

Vor allem den für Ihre Wohnung ausgewiesenen umlagefähigen Gesamtbetrag. Wir fragen keine einzelnen Kostenarten aus der Eigentümerabrechnung ab.

  • ✓ umlagefähige Kosten als Gesamtbetrag
  • ✓ eventuell separat zu ergänzende Grundsteuer
  • ✓ gegebenenfalls Vermieteranteil der CO₂-Kosten
  • ✓ bei Bedarf frei ergänzbare weitere Beträge
Wichtig: Übernehmen Sie nur Werte, die für Ihre vermietete Einheit und den betreffenden Abrechnungszeitraum gelten. mieterabrechnung.de prüft nicht, ob ein von Ihnen eingegebener Betrag mietvertraglich oder rechtlich umlagefähig ist.
2
Absender & Empfänger

Wer rechnet mit wem ab?

Diese Angaben erscheinen im fertigen PDF.

Vermieter / Eigentümer

Mieter / Abrechnungsempfänger

3
Objekt & Zeitraum

Für welche Wohnung wird abgerechnet?

Der Zeitraum wird später auch im Fristen-Rechner verwendet.

Warum ist der Abrechnungszeitraum wichtig?

Bei Betriebskostenvorauszahlungen ist grundsätzlich jährlich abzurechnen. Für die Mitteilung der Abrechnung sieht § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine Frist bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vor.

4
Werte aus der Abrechnung

Jetzt übernehmen Sie die wenigen benötigten Beträge.

Keine Einzelpositionen: Entscheidend ist der ausgewiesene umlagefähige Gesamtbetrag.

Wichtigster Wert

Umlagefähige Kosten laut Eigentümer-/Jahresabrechnung *

Tragen Sie hier den für Ihre Wohnung ausgewiesenen umlagefähigen Gesamtbetrag ein. Wenn Ihre Hausverwaltung diesen Betrag bereits separat ausweist, übernehmen Sie ihn möglichst unverändert.

Wo finde ich den Betrag?

Je nach Abrechnung kann die Bezeichnung beispielsweise „umlagefähige Kosten“, „auf Mieter umlagefähig“ oder ähnlich lauten. Die genaue Darstellung unterscheidet sich je Hausverwaltung.

Optionale Ergänzungen

Nur ausfüllen, wenn diese Beträge noch zusätzlich berücksichtigt werden sollen.

GrundsteuerNur eintragen, wenn sie nicht bereits im übernommenen umlagefähigen Gesamtbetrag enthalten ist.
Vermieteranteil CO₂-KostenDieser Betrag wird von den Kosten des Mieters abgezogen.

Weitere Beträge

Frei beschriftbar – nur wenn Sie zusätzlich etwas berücksichtigen möchten.

VorauszahlungenVorauszahlungen des Mieters *

Summe der im Abrechnungszeitraum geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen.

Bitte beachten

mieterabrechnung.de übernimmt Ihre Werte rechnerisch in die Mieterabrechnung. Es findet keine automatische Prüfung statt, ob einzelne Beträge nach Mietvertrag oder Gesetz tatsächlich auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

5
Prüfen & erstellen

Fast geschafft.

Prüfen Sie die Zusammenfassung und erstellen Sie anschließend das PDF.

Abrechnungszeitraum
Mieter
Umlagefähige Kosten0,00 EUR
Vorauszahlungen0,00 EUR
Ihre eingegebenen Abrechnungsdaten werden nicht gespeichert.

Die Angaben werden an den PDF-Generator übermittelt, dort unmittelbar verarbeitet und nicht in einer Datenbank oder Datei archiviert.

Kostenlose Werkzeuge

Noch zwei Helfer rund um Ihre Abrechnung.

Die Rechner laufen vollständig im Browser. Die eingegebenen Werte werden nicht an unseren Server übertragen.

Fristen-Rechner

Bis wann muss die Abrechnung mitgeteilt werden?

Geben Sie das Ende des Abrechnungszeitraums ein. Der Rechner ermittelt die reguläre Zwölf-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB.

AbrechnungsfristDatum auswählenDie Berechnung erfolgt direkt im Browser.
§ 556 BGB beim Bundesministerium der Justiz öffnen →
CO₂
CO₂-Rechner

Vermieteranteil im Standard-Stufenmodell berechnen

Für Wohngebäude richtet sich die Aufteilung im gesetzlichen Standardfall nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes bzw. der Wohnung.

Vermieteranteil0,00 EUR
Mieteranteil0,00 EUR
Gesetzliche Stufentabelle öffnen →
Wissen rund um die Abrechnung

Kurze Antworten statt Paragraphen-Dschungel.

Dieser Bereich kann später zu eigenen SEO-Ratgeberseiten und einem ausgewählten Bereich „Aktuelles“ ausgebaut werden.

Grundlage

Eigentümerabrechnung und Mieterabrechnung sind nicht dasselbe

mieterabrechnung.de setzt deshalb auf den bereits für die Wohnung ermittelten umlagefähigen Gesamtbetrag und ergänzt die mieterspezifischen Angaben.

Frist

Zwölf Monate im Blick behalten

§ 556 BGB enthält die reguläre Abrechnungsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraums. Unser Fristen-Rechner macht das Datum sofort sichtbar.

CO₂

Vermieteranteil nicht vergessen

Im gesetzlichen Standardmodell für Wohngebäude hängt die Aufteilung der CO₂-Kosten vom spezifischen CO₂-Ausstoß ab.

Als nächstes

Wissen & Aktuelles

Hier ist bereits Platz für kurze Beiträge zu Betriebskosten, Mietrecht, CO₂-Kosten, Grundsteuer und relevanten Änderungen. Statt eines ungefilterten RSS-Feeds sollen nur wirklich passende Themen erscheinen.

BetriebskostenCO₂-KostenGrundsteuerMietrechtAbrechnungsfristen