Bis wann muss die Abrechnung mitgeteilt werden?
Geben Sie das Ende des Abrechnungszeitraums ein. Der Rechner ermittelt die reguläre Zwölf-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB.
Grundregel: Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Fristablauf sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat.
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